Ich bin Fachärztin für Kinder- und Jugendmedizin, d.h. ich kann auch "ganz normale Kindermedizin" machen – natürlich auch Vorsorgen. Zudem habe ich die Schwerpunktbezeichnung Kinderpneumologie erworben, bin also Spezialistin für kindliche Lungenerkrankungen (siehe Kinderpneumologie).
Kompliziert wird das Ganze durch die Regelung der Abrechnung gegenüber der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV): Um seine Leistungen gegenüber der GKV abrechnen zu können muss ein Arzt über eine Kassenzulassung verfügen ("Kassensitz"). Diese Zulassung bezieht sich immer auf ein bestimmtes Fachgebiet – so kann z.B. ein Augenarzt keine Hörtests abrechnen und ein Hals-Nasen-Ohren Arzt keine Brillen verschreiben. In meinem Fall ist der Unterschied subtiler: Zwar habe ich die Qualifikation, alle normalen kinderärztlichen Leistungen zu erbringen, aber ich habe eine Kassenzulassung als Kinderpneumologin und kann daher keine allgemeinen kinderärztlichen Tätigkeiten mit der GKV abrechnen.
In der Privaten Krankenversicherung (PKV) gibt es kein solches Zulassungssystem und es ist nur entscheidend, dass der Arzt die nötige Qualifikation besitzt.
DMP steht für Disease Management Programm. Dabei handelt es sich um, von den Krankenkassen geförderte, Programme zur optimalen Versorgung von Patienten mit chronischen Erkrankungen. Dabei werden Haus- und Fachärzte, Kliniken und auch andere medizinische Leistungserbringer eingebunden. Ziel ist es, Verschlechterungen, Nebenwirkungen und Beeinträchtigungen durch gezielt geplante Behandlung weitestmöglich zu verhindern.
Nimmt ein Patient am DMP Teil, wird ein Behandlungsplan erstellt und Arzt und Patient verpflichten sich zu regelmäßigen Kontrollterminen. Im Gegenzug übernimmt die Krankenkasse die Kosten für eine engmaschige Diagnostik und Therapie, bestimmte Patientenschulungen etc.
In meiner Praxis biete ich z.B. den Einschluss in das DMP Asthma an und berate Sie gerne dazu.